Islandflagge 90cm x 150cm
- Artikel-Nr.: Island-90x150-1
Islandflagge 90 x 150 cm
Islandfahne 90 x 150 cm
- Wetterfest und UV-beständig
- Doppelt umnäht
- 2 Ösen auf der linken Seite
- Bei 30 Grad waschbar
- Bügeln bei geringer Temperatur möglich
- Größe: 90 x 150 cm (H/B)
Die Flagge Islands zeigt seit dem 19. Juni 1915 ein weiß-rotes Kreuz auf dunkelblauem Grund.
Die dunkelblaue Fläche symbolisiert den Atlantischen Ozean und den blauen Himmel über Island. Das rot-weiße Kreuz steht für Feuer (vulkanische Aktivität) und Eis (Gletscher), wobei das Skandinavische Kreuz die Verbundenheit mit Skandinavien ausdrückt, dessen Ursprung auf den Dannebrog zurückgeht.
Das Gesetz „Gesetz über die Staatsflagge von Island und des Staatswappens“ beschreibt diese im folgenden (frei übersetzt):
„Die isländische Bürgerliche Flagge ist blau wie der Himmel mit einem schneeweißen Kreuz, einem feuerigen roten Kreuz innerhalb des weißen Kreuzes. Die Weite des Kreuzes reicht bis zu den Seitenenden der Flagge. Die Breite des Kreuzes beträgt horizontal und vertikal zwei Neuntel, das rote Kreuz ist nur jeweils ein Neuntel der Gesamtflagge breit. Die blauen Flächen sind Rechtecke. Die linken Rechtecke haben gleiche Länge und Breite, die rechten Rechtecke sind doppelt so breit wie hoch. Das Verhältnis der Gesamtflagge zwischen Höhe und Breite beträgt 18:25.“
1897 schrieb der Dichter Einar Benediktsson in seiner von ihm gegründeten ersten isländischen Tageszeitung Dagskrá über die Flaggenfrage und definierte dort neben dem Wappen die Flagge. Er schlug ein weißes skandinavisches Kreuz auf blauem Grund vor. Die Hvítbláinn („die weiß-blaue“) setzte sich als Islands erste, inoffizielle Nationalflagge durch und entsprach fast der heutigen Flagge Shetlands.
Bei den Olympischen Spielen 1912 in Stockholm verbot die dänische Sportleitung den isländischen Sportlern, unter der eigenen Flagge teilzunehmen, was für Unruhe unter den Sportlern und Jugendorganisationen sorgte.
Am 12. Juni 1913 erhitzte im Hafen von Reykjavík ein weiterer Vorfall die Gemüter, als ein Kapitän der dänischen Küstenwache einen jungen Mann verhaften ließ, weil er mit der blau-weißen Flagge ruderte. Die Bevölkerung protestierte gegen den Übergriff, indem sie überall in der Stadt die blau-weißen Flaggen herausholten. Die Reykjavíker Vertreter für das isländische Parlament, dem Althing, forderten, dass die isländische Flagge bereits zur nächsten Thingversammlung gesetzlich verankert wird.
Doch die Hvítbláinn wurde vom Flaggenkomitee abgelehnt, weil sie zu sehr der Flagge Schwedens und vor allem der Marineflagge Griechenlands ähnelte. Stattdessen wurde sie um ein rotes Kreuz ergänzt und es entstand die Zivilflagge Islands, die seit 1913 als inoffizielles Erkennungszeichen benutzt wird. Der Althing erreichte in Absprache mit dem dänischen König, dass diese „Sonderflagge“ (Særflag) für den Gebrauch im Inland und in heimischen Gewässern erstmals offiziell am 19. Juni 1915 verwendet werden konnte, um Island als Teil Dänemarks zu repräsentieren. Während des Ersten Weltkriegs von 1914 bis 1918 segelten die isländischen Schiffe in entfernteren Gewässern allerdings noch unter dänischer Flagge. Als reguläre Schiffsflagge wurde sie ab dem 1. Dezember 1918 bis 1944 benutzt. Bis auf das etwas hellere Blau war sie bereits identisch mit der aktuellen Flagge. Offizielle Staatsflagge wurde sie mit ihrem neuen Blauton erst mit dem Gesetz Nr. 34, welches am Tag der Republikgründung am 17. Juni 1944 erlassen wurde.
Quelle: wikipedia.de